Handy- und Smartwatchordnung für die GGS Eick (und entsprechende Geräte)
(Beschlossen durch die Schulkonferenz am 09.10.2025)
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1. Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys, Smartwatches (Ausnahme: Nutzung im Schulmodus nur als Uhr) und Co grundsätzlich untersagt.
Während des Unterrichts müssen private digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flug-/Schulmodus sein; sie sollten in der Tasche aufbewahrt werden, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt die Nutzung zu Unterrichtszwecken.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis von Lehrkräften untersagt.
2.2. Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Klassenleitung beantragen.
Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys und Co. ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehenen Bereichen (Lehrkräftezimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
| Verstoß | Maßnahme |
|---|---|
| Erstmalige Missachtung der Regeln | In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft |
| Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung | In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages) |
| Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) | In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit der Abholung durch Eltern und Elterngespräch |
| Nutzung in Prüfungssituationen | Wertung als Täuschungsversuch |
| Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing) | Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen |
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar.
Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen auf Elternabenden informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 09.10.2025 in Kraft und wird bei Bedarf durch die Schulkonferenz angepasst. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.
GGS Eick
Moers, 09.10.2025
Schulleitung | Schulkonferenz | Kinderparlamente | Elternvertretung

